Erstattung durch Krankenkassen

Gesetzliche Krankenkassen

Eine Erstattung der Kosten durch gesetzliche Krankenkassen ist leider  

nicht möglich, da Heilpraktikerleistungen bisher noch keinen Eingang im Leistungsverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen gefunden haben.

 

Private Krankenversicherungen und

private Zusatzversicherungen bzw. Heilpraktiker-Zusatzversicherungen

beteiligen sich in der Regel an einem Teil des Honorars. Die Höhe der Beteiligung orientiert sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Sprechen Sie hierzu bitte im Vorfeld mit Ihrer Kasse, ob und in welcher Höhe sie sich an den Leistungen eines "Heilpraktikers für Psychotherapie" beteiligen. Manche Versicherungen verlangen dazu auch einen sogenannten "Konsiliarbericht" zur Abklärung einer somatischen Erkrankung sowie, falls der somatisch abklärende Arzt dies für erforderlich hält, eines psychiatrisch tätigen Arztes. Das entsprechende Formular wird Ihnen in der Regel von Ihrer Versicherung zugesandt. Wenden Sie sich damit umgehend an Ihren Arzt, er wird alles weitere für Sie veranlassen und ausfüllen.

 

Für die Erstellung einer beteiligungsfähigen Honorarrechnung finden folgende Abrechnungs-Schlüssel der GebüH ihre Verwendung:

  • 19.1 Psychotherapie von 30 Minuten Dauer (Beteiligung max. 26,- €)
  • 19.2 Psychotherapie von 50-90 Minuten Dauer (Beteiligung max. 46,- €)
  • 19.5 Psychol. Exploration mit eingehender Beratung (Beteiligung max 46,- €)

 

Private Zusatzversicherung

Sollten Sie gesetzlich versichert sein, kann es sich für Sie lohnen, vor Beginn unserer Arbeit, eine private Zusatzversicherung abzuschließen, die auch die Leistungen eines Heilpraktikers für Psychotherapie einschließt (Kosten ca. 10,-bis 30,- € pro Monat). Sie bekommen so nicht nur einen guten Teil des Honorars erstattet, sondern auch bessere Leistungen z.B. bei Zahnersatz, Krankenhausversorgung und Brillen. Bitte beachten Sie, dass Sie bis zur Inanspruchnahme der Zusatzversicherungen je nach Vertragsvereinbarungen eine Wartezeit einhalten müssen.